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Kommentar

Johann Albrecht I., Herzog zu Mecklenburg

Johann Albrecht I.
Original vermutlich von Peter van Boeckel
(niederländischer Maler und Kartograf)

 

Johann Albrecht I., Herzog zu Mecklenburg, in älterer Literatur auch Johann oder Johannes (* 23. Dezember 1525 in Güstrow; † 12. Februar 1576 in Schwerin), war regierender Herzog zu Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Güstrow von 1547 bis 1556 und im Landesteil Mecklenburg-Schwerin von 1556 bis 1576. 1549 setzte Johann Albrecht I. auf dem Landtag die Reformation für den Gesamtstaat Mecklenburg durch.

Johann Albrecht war der älteste Sohn des Herzogs Albrechts VII. zu Mecklenburg [-Güstrow] und dessen Gemahlin Anna von Brandenburg. Seine Eltern ließen Johann Albrecht bis zu seinem 13. Lebensjahr durch den „papistischen Vikar“ Johannes Sperling ausbilden. Dann schickte sein Vater ihn 1539 an den Hof seines Schwagers, des protestantischen Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg. Gemeinsam mit dem ältesten Sohn des Kurfürsten, Johann Georg, besuchte er von 1541 bis 1544 die neu gegründete Universität in Frankfurt an der Oder. Er kehrte als überzeugter Anhänger des Protestantismus nach Mecklenburg zurück. Auf Wunsch seines Vaters kämpfte er jedoch auf der kaiserlichen Seite im Schmalkaldischen Krieg.

Nach dem Tode seines Vaters im Jahre 1547 wurde er – gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Ulrich und Georg – von Kaiser Karl V. mit dem Herzogtum belehnt. Er verwaltete den Güstrower Landesteil vorerst alleine, da sein Bruder Ulrich 1550 als Nachfolger seines Vetters Magnus III. Administrator des Bistums Schwerin wurde und sein Bruder Georg im Schmalkaldischen Krieg kämpfte und 1552 vor Frankfurt am Main fiel.

  Am 24. Februar 1555 vermählte er sich mit Anna Sophie von Preußen (* 11. Juni 1527; † 6. Februar 1591), der Tochter Herzogs Albrechts von Preußen. Das Paar hatte drei Kinder.
  Herzog Johann Albrecht galt als Mäzen von Kunst und Wissenschaft und als moderner Renaissancefürst, der wissenschaftlichen Erkenntnissen seiner Zeit aufgeschlossen gegenüberstand. Zu seinen wichtigen Leistungen gehört die Gründung mehrerer höherer Schulen in Güstrow (Domschule 1552), in Schwerin (Fridericianum 1553) und in Parchim (1564) 
  In seinem Testament legte er das Primogeniturrecht fest, um einer Landesteilung vorzubeugen. Johann Albrecht I. starb im 50. Lebensjahr und wurde im Dom zu Schwerin  beigesetzt. 
  (Wikipedia)