Güstrower Erbfolgestreit
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Im Jahre 1695 starb der Güstrower Herzog Gustav Adolph, ohne einen Sohn zu hinterlassen. Jahrelange Erbstreitigkeiten zwischen dem Herzog Friedrich Wilhelm zu Mecklenburg[-Schwerin] und seinem Onkel Adolph Friedrich II. (1701-1708), der zugleich Schwiegersohn des letzten Güstrowers war, schlossen sich an. Ein kaiserliches Schiedsgericht nahm im Oktober 1698 in Hamburg seine Arbeit auf, und schließlich kam es am 8. März 1701 zum sogenannten Hamburger Vergleich, der als Geburtsstunde des Herzogtums Mecklenburg-Strelitz gilt und infolgedessen Herzog Friedrich Wilhelm den größten Teil des Herzogtums Mecklenburg-Güstrow erhielt.19 |